Fahrrad LEDs

Fahrrad LEDs als Werbemittel

LED Lichter für Fahrräder als Werbemittel stellen eine erfolgversprechende Ergänzung und Alternative zu herkömmlichen Werbegeschenken in einer wachsenden Zielgruppe von radfahrenden Berufspendlern und Freizeitsportlern dar.

Give Aways sind klassische Werbemittel und besonders dazu geeignet, die Marketing- und Werbemaßnahmen eines Unternehmens sinnvoll zu gestalten und zu ergänzen. Klassische Werbeartikel wie Kugelschreiber, Regenschirme oder Schlüsselbänder, versehen mit dem eigenen Unternehmensnamen und einem griffigem Slogan, sind sehr beliebt, geben sie doch dem Empfänger einen praktischen kleinen Helfer für den Alltag an die Hand, der damit immer mit der genannten Firma assoziiert wird. Der Empfänger des Werbeartikels stellt dadurch (unbewusst) eine positive Verknüpfung zu dem Unternehmen her, das ihm kostenfrei eine kleine Alltagsunterstützung gewährt hat. Gerade diese positive Verknüpfung kann dann ausschlaggebend sein, wenn der Artikelempfänger an einer Dienstleistung oder einem Produkt interessiert ist, das von dem werbenden Unternehmen angeboten wird.

Werbematerial wie Give Aways und Streuartikel stellen deshalb relativ günstige eigenständige Werbevarianten oder sinnvolle Ergänzungen zu größeren Marketingkampagnen dar. Kein Wunder also, dass die Herstellung und Nutzung von Werbeartikeln mittlerweile weit über die Anwendung von Tassen und Tragebeuteln hinausreicht. Der Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Beliebt im digitalen Zeitalter sind beispielsweise USB-Sticks, aber auch Werbeartikel mit spezifischer Zielgruppe, zum Beispiel Brillenputztücher für Brillenträger, sind möglich.

Eine weitere Option stellen LED-Lichter für Fahrräder als Werbemittel dar. Der Anteil der Radfahrer in der Gesellschaft wächst zunehmend. Immer mehr Menschen nutzen das Rad im Alltag für den Weg zur Arbeit oder in der Freizeit als Sportgerät. Zugleich fällt seit Sommer 2013 die Pflicht zu einer durch einen Dynamo betriebenen Lichtanlage am Fahrrad weg. Die Neufassung von § 67 Abs. 1 StVZO ermöglicht seitdem auch die Nutzung von LED-Lichtern für Fahrräder im Straßenverkehr, sofern sie durch Batterien mit einer Nennspannung von 6 V oder mit einem Akku betrieben werden. Dies ermöglicht es, Fahrrad LEDs als Streuartikel und Give Aways einzusetzen, denn mit der Neuregelung zur Fahrradbeleuchtung können LEDs für Fahrräder nun von Fahrradfahrern auch offiziell gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingesetzt werden. Alle anderes gebaute LEDs sind aber trotzdem sinnvoll als zusätzliches Sicherheitspolster beim Radeln im Dunkeln. Ein LED Lichtset für Fahrräder als Giveaway bereitet dem Empfänger des Werbeartikels also einen tatsächlichen praktischen Nutzen. Bedruckt mit dem eigenen Firmennamen und Firmenlogo und an langjährige, treue Kunden verschenkt oder bei öffentlichen Veranstaltungen und Firmenwerbeaktionen an potentielle Neukunden verteilt, ermöglichen Fahrrad LEDs als Werbemittel eine neue, wachsende Zielgruppe mit den Marketingmaßnahmen des Unternehmens zu erreichen.

 

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